Darf ich ein Balkonkraftwerk anbringen?
Grundsätzlich ist die Installation eines Balkonkraftwerks möglich. Da hierfür jedoch bauliche Veränderungen am Gebäude erforderlich sein können, benötigen Sie vor der Montage die schriftliche Genehmigung Ihrer Hausverwaltung.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vorab bei uns ein:
E-Mail: hausverwaltung@gebausie.de
Telefon: 02232 / 702-600
Bitte beachten Sie außerdem: Steckerfertige Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 VA und einer installierten Gesamtleistung bis 2 kWp müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Das MaStR ist ein bundesweites Register, in dem Stromerzeugungsanlagen – auch Balkonkraftwerke – erfasst werden. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der sicheren und transparenten Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
