Darf ich ein Haustier halten?

Sie finden mit der Gebausie eine Vermieterin, die Tierhaltung gestattet. Aber auch wir setzen zum Wohle von Mensch und Tier Grenzen und achten auf deren Einhaltung.

Aus diesem Grund fragen wir nach Art und Rasse des Haustieres sowie nach der Anzahl der Tiere. Die Haltung von Kleintieren wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen oder Kanarienvogel ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Wir behalten uns jedoch vor, die Anzahl der in der Wohnung lebenden Tiere zu beschränken. Gerne klären wir dies mit Ihnen im Vermietungsgespräch.

Hunde & Katzen

Die Haltung von Hunden und Katzen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. In der Regel genehmigt die Gebausie entweder reine Wohnungskatzen oder einen Hund. „Listenhunde“ (Kampfhunderassen) werden grundsätzlich im Wohnungsbestand nicht genehmigt. Weiterhin ist die Genehmigung abhängig von der Größe des Hundes.

Wer Hunde halten möchte, muss darüber hinaus eine ganze Reihe von Pflichten beachten, wie

  • Bezahlung der Hundesteuer
  • Hunde müssen haftpflichtversichert sein
  • Artgerechte Tierhaltung: Von Haltern großer Hunde in Stadtwohnungen wird großes Verantwortungsbewusstsein erwartet
  • Beseitigung des Hundekots ist grundsätzlich Sache des Hundebesitzers

Haltung von gefährlichen Tieren

Die Gebausie untersagt grundsätzlich die Haltung von gefährlichen Tieren jeglicher Art, zum Beispiel giftige Reptilien, Insekten oder Raubtiere. Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vermietungssachbearbeiter in Verbindung. Die Gebausie kann die Genehmigung ohne Angabe von Gründen verweigern.

Sollte es in Bezug zur Tierhaltung innerhalb der Hausgemeinschaft zu Problemen kommen, behalten wir uns vor, eine bereits erteilte Genehmigung wieder zurückzuziehen. Es liegt an Ihnen als verantwortungsvoller Tierhalter, dass es nicht soweit kommt.