Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Einmalige Entlastungshilfe für Dezember 2022

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken. Die Bundesregierung hat ein Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter verfasst, aus dem Sie entnehmen können, wie die Entlastung an Sie weitergegeben werden soll.
Weitere Informationen zur Energiepreisbremse auf der Internetseite der Stadtwerke Brühl