Was ist das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) und „Wohngeld Plus“

Zum 1. Januar 2020 trat das sogenannte Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft. Mit der am 8. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform waren erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 Prozent verbunden. Seit dem 1. Januar 2023 trat aufgrund steigender Energiekosten die Wohngeld Plus-Reform in Kraft, die eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthält. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. Das Wohngeld soll zielgerichtet vielen Familien, Alleinerziehenden, Rentnerinnen und Rentnern helfen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.  Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.