Was sind meine Rechten und Pflichten?

Wer einen Vertrag schließt, sei es einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag, ist Träger von Rechten und Pflichten. Viele dieser Pflichten sind im Mietvertrag ausdrücklich benannt oder sind sogar Gesetz. Im Fall von vertraglich geregelten Rechten und Pflichten handelt es sich um die Behandlung der Mieträume, die Regelungen zu Reinigung von Haus und Straße, zur Zahlung von Miete und Nebenkosten und vieles mehr. Es ist daher wichtig seine Rechte und Pflichten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben genau zu kennen.

Wichtig ist, dass Verstöße gegen die Einhaltung dieser Verpflichtungen zwangsläufig Folgen haben müssen, da die Haus-Gemeinschaft auf die genaue Einhaltung angewiesen ist.

Winter- und Straßenreinigung

Glätte auf Gehwegen, verursacht durch Schnee oder Eis stellt eine große Unfallgefahr dar. Vor allem ältere Menschen, die nicht mehr ganz so beweglich sind, fallen schnell und ziehen sich dabei mitunter lebensgefährliche Verletzungen zu. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Laut Vertrag sind die Anwohner für den ordnungsgemäßen Zustand der Gehwege verantwortlich.

Für die Winterwartung, das heißt bei Schnee und Eis, sind die jeweiligen Erdgeschossmieter*innen zuständig. Jede*r Erdgeschossmieter*in hat eine Erklärung zur Winterwartung unterzeichnet und sich dazu verpflichtet. Streumittel und sonstiger Bedarf ist von den Mieter*innen selbst zu besorgen.

Für die Straßenreinigung gilt das gleiche, wie für die Winterwartung. Alle Erdgeschossmieter*innen haben sich gegenüber der Stadt Brühl und der Gebausie dazu verpflichtet, die Gosse, den Bürgersteig und den Hauseingang zu kehren und sauber zu halten.

Wir danken für die nachbarschaftliche Hilfe der Hausgemeinschaft, sollte es z.B. aus körperlichen Gründen, krankheits- oder urlaubsbedingt den*der Erdgeschossmieter*in nicht möglich sein, die Winterwartung oder die Straßenreinigung zeitweise oder generell auszuführen.