Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten setzen sich aus Betriebskosten und den Heizkosten zusammen.
1. Betriebskosten
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmens, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
Die Betriebskostenverordnung gibt eine Aufstellung wieder, was Betriebskosten im Sinne von § 1 der Betriebskostenverordnung sind. Dazu zählen die Kosten der Wasserversorgung, die Kosten der Entwässerung, die Grundsteuer, die Kosten der Gartenpflege und weitere.
Zu trennen von den Kosten, die auf der Basis der mietvertraglichen Vereinbarung sowie laut der gesetzlichen Grundlage umlagefähig auf die Mieter*innen sind, sind die Kosten, die keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung darstellen. Auch hierzu gibt es in der Betriebskostenverordnung eine Regelung. Laut § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung gehören nicht zu den Betriebskosten die Kosten der Verwaltung sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
2. Heizkosten
Gesetzlich geregelt sind die Heizkosten in der Verordnung über Heizkostenabrechnung – der Heizkostenverordnung, kurz HeizKV.
Heizungs- und Warmwasserkosten sind ebenfalls Nebenkosten. Während die „kalten“ Nebenkosten von der Gebausie selbst abgerechnet werden, werden die Heizkostenabrechnungen von Wärmedienstfirmen, wie z. B. ISTA oder BRUNATA erstellt. Die Heizkostenverordnung schreibt die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für alle Häuser vor, die von zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen versorgt werden. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten werden nach Verbrauch verteilt. Hierzu müssen alle Wohnungen mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festen Maßstab, im Regelfall die Wohnfläche, verteilt.