Wer kann Wohngeld beantragen?
Grundsätzlich hat jeder einkommensschwächere Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Werden die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, dann muss das Wohngeld gewährt werden. Aus diesem Grund gibt es für Mieter und Eigentümer das Wohngeld, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter nennt sie Mietzuschuss, wohingegen das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.
Wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, sollte in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen, dieser wird von der Wohngeldstelle geprüft.
Ausschlaggebende Faktoren sind z.B. die Höhe der Miete, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.