Wie muss ich meine Wohnung zurückgeben?
Sie müssen die Wohnung lediglich komplett geräumt zurückgeben. Gleiches gilt für Ihren Kellerraum und die Gemeinschaftsräume. Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände, Türen und Heizkörper sind selbstverständlich nicht nötig.