Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig sein. Die Gültigkeit des WBS beträgt ein Jahr.

Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden, durch Werbungskosten (z. B. 1.000 EUR als jährliche Pauschale), Abzugsbeträge (z. B. für Lohnsteuer, Kranken-, Renten- und/oder Lebensversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen, usw.), Freibeträge (z. B. für Schwerbehinderte, junge Familien usw.) Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender, die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei Vorlage entsprechender Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.

Wollen Sie eine öffentlich geförderte Wohnung in Brühl anmieten, muss der WBS vor Bezug der Wohnung dem Vermieter vorlegt werden. Die Beantragung des WBS ist der bei der Stadt Brühl möglich.