Logos Matthäusquartier & zum Herrengarten

Was hat die GEBAUSIE vor?

Die Gebausie wird im Stadtteil Brühl-Vochem neuen Wohnraum schaffen. Der 1. Bauabschnitt heißt Matthäus Quartier. Geplant ist sowohl die Sanierung und der Ausbau von Bestandsgebäuden sowie der Neubau von freifinanzierten und öffentlich-geförderten Wohnungen.

Karte mit den Bauabschnitten Matthäusquartier und Zum Herrengarten aus der Vogelperspektive

Die Bestandshäuser sind auf der Karte orange markiert. Die grauen Grundrisse zeigen die neu geplante Bebauung und deren Tiefgaragen auf.

Um dem geforderten Parkbedarf gerecht zu werden, wird neben den Wohnhäusern bereits im 1. Bauabschnitt eine Tiefgarage errichtet.

Im 2. Bauabschnitt ist zusätzlich eine Quartiersgarage geplant. Hier sollen Parkflächen für Fahrräder und PKW‘s entstehen. Für Kinder wird es neue Sport- und Spielflächen im zukünftigen Matthäus Quartier geben.

Der 2. Bauabschnitt heißt Zum Herrengarten. Der voraussichtliche Baubeginn ist derzeit noch nicht bekannt.

1. Bauabschnitt : Matthäus Quartier
Welche Objekte/Flächen gehören dazu?

  • Matthäusstr. 2, 2a – 10
  • Zum Herrengarten 13 – 23


    2. Bauabschnitt: Zum Herrengarten
    Welche Objekte/Flächen gehören dazu?

      • Zum Herrengarten 14 – 50
      • Zum Herrengarten 25 – 37

      Warum wird unser aktuelles Quartier neu beplant?

      Die Häuser im Matthäus Quartier sind stark in die Jahre gekommen. Als Mieter*innen wissen Sie das am besten. Lange stand die Frage im Raum: Abriss oder Sanierung? Nach Abwägen aller Argumente hat sich die Gebausie dazu entschieden, für die Matthäusstraße 2 – 8 am Vorhaben festzuhalten, diese Häuser zu sanieren und auszubauen. Die Matthäusstraße 2a und 10 sowie die Häuser Zum Herrengarten 13 – 23 werden abgerissen und neu bebaut.

      Durch den Neubau können wir barrierefreie Wohnungen mit zeitgemäßen Grundrissen errichten, um den Bedürfnissen einer vielfältigen Mieterschaft gerecht zu werden. Das sind beispielsweise stufenlose Zugänge in Häuser und Aufzüge.

      Die nachhaltige und energieeffiziente Bauweise reduziert die Energieverbräuche. Dadurch wird nicht nur die Lebensqualität der Bewohner*innen verbessert, sondern wird auch dazu beitragen, dass mehr Mieter*innen Zugang zu modernem Wohnraum erhalten.

      Unser Vorhaben einfach erklärt

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      Wie sieht der zeitliche Fahrplan aus?

      Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 04/2025) müssen wir mit Annahmen arbeiten, da die Umsetzung von vielen Faktoren, die nicht von uns beeinflusst werden können, abhängen.

      Uns ist es wichtig, Sie frühestmöglich über unser Vorhaben zu informieren. Das gesamte Bauprojekt ist auf ca. 7 Jahre ausgelegt.

      April 2025
      April 2025

      Info-Veranstaltung

      für Mieter*innen des 1. Bauabschnitts

      Herbst 2026
      grauer Kran vor halbem orangenen Haus
      Herbst 2026

      Kernsanierung

      Matthäusstraße 2 – 8

      Herbst 2026
      Gartenanasicht der künftigen Häuser im Matthäusquartier
      Herbst 2026

      Baubeginn

      Matthäusstr. 4a, 8a + Tiefgarage
      Zum Herrengarten 15a + 17a

      Winter 2027
      grauer Kran vor halbem orangenen Haus
      Winter 2027

      voraussichtlicher Beginn

      der Abbruchmaßnahmen Zum Herrengarten 13 – 23

      Welche Mieter*innen müssen als erstes ihre Häuser verlassen?

      Die Mieter*innen der Matthäusstr. 2, 2a – 10 müssen als erstes umziehen. Die individuellen Gespräche mit diesen Mieter*innen haben bereits begonnen.

      Im Anschluss folgen die Gespräche mit den Mieter*innen Zum Herrengarten 13 – 23. Erst wenn der Baubeginn des 2. Bauabschnitts: Zum Herrengarten 14 – 50 und Zum Herrengarten 25 – 37 feststeht, beginnen wir hier mit den individuellen Mietergesprächen.

      Die GEBAUSIE lässt Sie nicht allein, wir kommen auf Sie zu und unterstützen Sie.

      An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?

      Die anstehende Baumaßnahme mit der Nachricht, dass Sie Ihr Zuhause verlassen müssen, dürfte bei Ihnen Unbehagen auslösen. Daher ist es uns ein Anliegen, im besten Fall Ihre neue Wohnsituation zu verbessern. Wir möchten in persönlichen Gesprächen eine passende Lösung für Sie finden.

      Die beste Gelegenheit zu einem Gespräch finden Sie in unserem Büro, in der Schöffenstraße 1. Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Anschluss an die Info-Messe zunächst Termine für die Mieter*innen des 1. Bauabschnitts reserviert haben. Termine können Sie per E-Mail oder telefonisch vereinbaren.

      Handy mit Haus und Fragezeichen Sprechblase

      Bei Fragen sind wir für sie da

      Selbstverständlich können Sie jederzeit OHNE TERMIN in unserer Mietersprechstunde in der Schöffenstraße 1, Dienstags zwischen 9 – 12 Uhr und Donnerstags zwischen 14 – 17 Uhr vorbeikommen. 

      Wo kann ich mich aktiv informieren oder erhalte ich neue Informationen automatisch?

      Wir halten Sie auf dem Laufenden! Aktuelle Informationen und wichtige Änderungen finden Sie auf diesen Seiten. Bei Änderungen, die Sie und Ihre Wohnung unmittelbar betreffen, werden Sie selbstverständlich schriftlich von uns informiert.

      FAQ

      Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Projekt Ville Quartier.

      Für Mieter
      Was ist eine freifinanzierte Wohnung?

      Die Mieten in diesen Wohnungen richten sich nach dem marktüblichen Mietpreis für die jeweilige Region. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen zur Anmietung einer solchen Wohnung. Dementsprechend ist beispielsweise kein WBS erforderlich.

      Muss ich wieder eine Wohnung bei der Gebausie mieten? 

      Nein. Sie müssen Ihre neue Wohnung nicht zwingend bei der Gebausie mieten.

      Was ist eine öffentlich-geförderte Wohnung? 

      Die Mieten in diesen Wohnungen sind niedriger als auf dem freien Markt. Die Voraussetzung zur Anmietung einer solchen Wohnung ist, dass Sie Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind. Bei der Stadt Brühl können Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben. Dabei bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.

      Wie muss ich meine Wohnung zurückgeben? 

      Sie müssen die Wohnung lediglich komplett geräumt zurückgeben. Gleiches gilt für Ihren Kellerraum und die Gemeinschaftsräume. Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände, Türen und Heizkörper sind selbstverständlich nicht nötig.

       Ich finde keine Antwort auf meine Frage, was kann ich tun?

      Uns ist bewusst, dass Sie noch viele weitere Fragen haben werden. Teilen Sie uns diese gerne mit, wir werden Ihnen diese gerne beantworten. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder Sie besuchen uns zu unseren Sprechzeiten (dienstags 9 – 12 Uhr und donnerstags 14 – 17 Uhr) persönlich in unserem Quartiersbüro in der Schöffenstraße 1.