Willkommen bei der
Gebausie Brühl
Ab dem 29.11.2021 geänderte Sprechstunden!

Auf dem Grundstück in der Römerstraße errichtet die Gebausie ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 18 öffentlich geförderten Wohnungen und einer Gesamtwohnfläche von 1.209 m². Die Wohnungsgrößen betragen zwischen 35 m² und 116 m². Das Gebäude weist einen KfW-55-Standard auf.
Jede Wohnung ist über einen Aufzug barrierefrei erreichbar, verfügt über eine ebenerdige Dusche sowie Terrasse und/ oder Balkon. Die Wohnungen werden über ein zentrales Blockheizkraftwerk mit Heiz-Energie über Fußbodenheizung und Warmwasser versorgt. Zusätzliche Stellplätze sowie 2 E-Ladestation und Besucherparkplätze werden im Zuge des Neubauvorhabens im Quartier geschaffen.
Die Gebausie - Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt Brühl - wurde 1949 zum Zweck der Versorgung der breiten Schichten der Bevölkerung mit gutem und preisgünstigem Wohnraum gegründet.
Kontakt
Anschrift:
Engeldorfer Str. 2
50321 Brühl
Besucheradresse:
Wilhelm-Kamm-Straße 2
Sprechzeiten:
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Kontakt:
Zentrale
info@gebausie.de
Telefon: 02232 – 702 600
Reparaturen
technik@gebausie.de
Telefon: 02232 – 702 610
Hausverwaltung
hausverwaltung@gebausie.de
Telefon: 02232 – 702 620
Buchhaltung
buchhaltung@gebausie.de
Telefon: 02232 – 702 630
Aktuelles
Mieterinformation zum Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
Zum 1. Januar 2020 tritt das sog. "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft. Mit der am 8. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden. Viele Haushalte wissen jedoch nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies gilt nicht nur für die Mieter und Mieterinnen, die auf Grund der Reform erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern oftmals auch für diejenigen Haushalte, die eigentlich schon länger Wohngeld beziehen könnten, aber aus den unterschiedlichsten Gründen kein Antrag gestellt haben. Insofern sollte verstärkt auf die Möglichkeit Wohngeld zu beziehen, hingewiesen werden.
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