Mieterbereich

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Hier finden Sie weitere Informationen, die Ihren bestehenden Mietvertrag betreffen.

Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegestz (EWSG)

Einmalige Entlastungshilfe für Dezember 2022

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.

Die Bundesregierung hat ein Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter verfasst. Unter folgendem Link finden Sie das Informationsblatt, aus dem Sie entnehmen können, wie die Entlastung an Sie weitergegeben werden soll.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/I/infoblatt-dezember-abschlag-fur-gas-und-warme.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Informationen können auch auf der Internet-Seite der Stadtwerke Brühl unter folgendem Link abgerufen werden.

www.stadtwerke-bruehl.de/ewsg/

Mieterinformation zu den aktuellen Entwicklungen der Energiepreise

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen der Energiepreise werden wir die Vorauszahlungen bzgl. der  Betriebs- und Heizkosten, deutlich stärker anheben müssen als die Jahre zuvor.

Mit der Anhebung der Vorauszahlungen möchten wir Ihnen möglichst hohe Nachzahlungen für das Abrechnungsjahr 2023 ersparen und bitten daher um Ihr Verständnis.

Wir bitten Sie dennoch ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten beizubehalten um eine evtl. Schimmelbildung zu vermeiden.

Weitere Tipps bzgl. Energieeinsparung finden Sie hier.

Mieterinformation zum Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)

Zum 1. Januar 2020 trat das sog. "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft. Mit der am 8. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. Etwa 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Der Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll ab dem 1. Januar 2020 nach prognostizierten 145 Euro auf 190 Euro monatlich steigen. Neben Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020 und damit einer Erweiterung der Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte, wurde eine Dynamisierung des Wohngelds eingeführt.

Haben Sie ein Recht auf Wohngeld?
Was die Wohngeldreform konkret bedeutet und wer davon betroffen ist, wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und Informationen für Sie zusammengefasst. Dies soll Ihnen, den Mieterinnen und Mietern, beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.

Was ist Wohngeld?
Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum finden können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld. Letztlich ist das Wohngeld ein – wenn auch geringer – Ausgleich für viele staatliche Regelungen, die das Wohnen verteuert haben und dazu führen, dass ein angemessener Wohnraum für manche Bürger und Bürgerinnen nicht mehr finanzierbar ist. Wohnen wurde vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und wird daher unterstützt. Auf das Wohngeld haben Sie, wenn Sie die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht und sollten dieses auch in Anspruch nehmen. Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe. Auch Eigentümer können für selbst genutzten Wohnraum – als Zuschuss zur Belastung – Wohngeld erhalten.

Wer kann Wohngeld beantragen?
Grundsätzlich hat jeder einkommensschwächere Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Werden die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, dann muss das Wohngeld gewährt werden. Aus diesem Grund gibt es für Mieter und Eigentümer das Wohngeld, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter nennt sie Mietzuschuss, wohingegen das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.
Wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, sollte in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen, dieser wird von der Wohngeldstelle geprüft. 
Ausschlaggebende Faktoren sind z.B. die Höhe der Miete, die Höhe des Einkommen sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.

Wie berechnet sich das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung – und dem Gesamteinkommen. Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen. Auch Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern gehören dazu. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen. Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Wohngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat (www.bit.ly/2PNOOGK) oder unter
www.wohngeld.org.

Wo erhalte ich Wohngeld?
Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Informieren Sie sich darüber, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Auf der Webseite der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare.

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?
Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums. Ist dieser abgelaufen, muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Mit der Änderung beim Wohngeld sind erstmals seit 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 Prozent verbunden. Außerdem werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein und etwa 180.000 Haushalte in Deutschland werden erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben. Für einen Zweipersonenhaushalt steigt das Wohngeld beispielsweise von 145 EUR auf 190 EUR im Monat.

Die Wohngeldreform enthält folgende wesentliche Änderungen:

  • Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
  • Die Parameter der Wohngeldformel werden angepasst, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zu erhöhen und so die Reichweite des Wohngeldes zu vergrößern.
  • Die Mietenstufe VII wird eingeführt, um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohem Mietenniveau gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.
  • Es gibt eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung.
  • Für pflegebedürftige oder behinderte Menschen gibt es künftig höhere Freibeträge.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: 

Mietschulden – was nun?

Wer seine Miete nicht zahlt, muss grundsätzlich mit der Kündigung rechnen.

Wohnungsverlust durch schnelles Handeln verhindern!

Wenn Mieter mit Mietschulden zu kämpfen haben, ist schnelles Handeln gefragt. Mietrückstände sollten keinesfalls ignoriert werden – ansonsten drohen Kündigung, Klage und Räumung der Mietwohnung. Falls Sie in soziale Notlage geraten sollten, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich, d.h. schon bei Anbahnung der Schwierigkeiten mit uns in Verbindung zu setzen. 


Es gibt viele Wege aus den Mietschulden – und alle beginnen mit einer vertrauensvollen Beratung.

Wir bieten Ihnen in diesem besonderen Ausnahmefall die Möglichkeit, sich mit unseren Mitarbeitern (hausverwaltung@gebausie.de) in Verbindung zu setzen. Sie haben die Möglichkeit, das Problem persönlich und vertraulich zu besprechen. 

Drohen auch Ihnen Mietrückstände/Mietschulden?

Kontaktieren Sie jetzt den zuständigen Ansprechpartner unter hausverwaltung@gebausie.de und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Einzugsermächtigung für Miete

Die monatlich zu zahlenden Miet- und Nebenkosten werden in der Regel durch Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Gebausie oder durch Erstellen eines Dauerauftrages an das eigene Kreditinstitut geregelt.

Der bequemste Weg führt über die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Falls Sie sich für die Erteilung einer Einzugsermächtigung entscheiden, können Sie sich das unten stehende Formblatt herunterladen, ausfüllen und an uns senden.

Zur Information: Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Ein formloses Schreiben genügt.

Stromspartipps

Stromsparen entlastet neben der Umwelt auch Ihren Geldbeutel – und gelingt oft bereits mit einfachen Mitteln.

Hier haben wir die besten Tipps zum Stromsparen für Sie zusammengestellt:

Regelmäßig abtauen
Die Eisschicht in Gefriertruhen und Kühlschränken senkt die Leistungsfähigkeit. Tauen Sie Ihre Geräte spätestens dann ab, wenn die Eisschicht dicker als ein Zentimeter ist.

Sparsame Elektrogeräte nutzen
Ihnen steht der Kauf eines neuen Elektrogeräts ins Haus? Zum Beispiel ein Herd, eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank? Greifen Sie zu energiesparende Modellen – auch dann, wenn diese in der Anschaffung teurer sind. Mit den Jahren wird die Ersparnis für Strom die höheren Anschaffungskosten übersteigen. Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes auf das Energielabel: Die Energieklasse A, zu der heute die meisten Neugeräte zählen, ist die sparsamste Klasse. Doch auch hier gibt es Unterschiede: Ein Gerät der Klasse A+ verbraucht zwölf Prozent weniger als ein Gerät der Klasse A – in der Klasse A++ sinkt der Verbrauch um 24%, in der Klasse A+++ sogar um 36%.

Clever kochen
Wer beim Kochen ein paar Dinge beachtet, kann auch hier kräftig Strom sparen. Achten Sie etwas darauf, dass, die Kochtöpfe genau auf die Kochplatten passen: Bei zu großen Kochplatten und zu kleinen Töpfen geht die Wärme, und damit auch die Energie, einfach „in Luft auf“. Zudem ist es hilfreich, Deckel zu nutzen, so bleibt die Hitze im Topf. Ein weiterer Stromspartipp: Schalten Sie den Herd bereits vor Ende der Garzeit aus – so nutzen Sie die Restwärme.

Stromsparend waschen
Weniger ist mehr? Beim Waschen gilt das nur bedingt. Eine  halb volle Wäschetrommel ist Energieverschwendung – füllen Sie Ihre Maschine besser gut, bevor Sie den waschgang starten. Bei der Waschtemperatur ist am „Weniger ist mehr“ allerdings doch viel Wahres dran. Waschtemperaturen um 95 Grad sind meist unnötig, moderne Waschmittel reinigen normal verschmutzte Wäsche auch bei nieddrigen Temperaturen: 60 Grad kann hier ruhigen Gewissens das Maximum sein. Eine Vorwäsche ist ebenfalls unnötig: Wer darauf verzichtet, spart Strom, Wasser – und damit baren Geld

Stand-by-Modus vermeiden
Manche Geräte sind immer einsatzberat und lassen sich zum Beispiel mit der Fernbedienung einschalten, ohne dass Sie einen Knopf am Gerät betätigen müssen. Das ist zwar bequem, kostet aber auch Energie: Der Dauerbetrieb, gekennzeichnet durch ein kleines leuchtendes Lämpchen, verbraucht allein beim Fernseher 100 Kilowattstunden im Jahr. Da es allerdings etwas mühsam sein kann, bei Radio, DVD-Player, Computer und Co. nach jedem Einsatz die Stecker zu ziehen, greifen viele zu Mehrfachstecken mit Ausschalter: Hier müssen Sie lediglich einmal den Strom abschalten – und der Anschaffungspreis liegt oft bei nur wenigen Euros.

Energiesparlampen verwenden
Hier liegt das „Sparen“ schon im Namen. Energiesparlampen verbrauchen weitaus weniger Strom als ihr Vorgänger, die Glühlampe. Zudem verwandelte eine Energiesparlampe fünf Mal mehr Strom in Licht. Das bedeutet, dass Sie die Leistung ihrer alten Glühlampe durch fünf teilen können und die gleiche Leistung erhalten: Wo früher beispielsweise eine Birne mit 40 Watt brannte, reicht jetzt eine mit acht Watt. Ein weiterer Vorteil liegt in der längeren Lebensdauer. Energiesparlampen brennen etwa 10.000 Stunden – und halten damit zehn Mal länger als eine Glühbirne. Am besten kommt der Energiespareffekt dort zum Tragen, wo die Energiesparlampen über einen längeren Zeitraum am Stück brennen, etwas in der Küche oder im Wohnzimmer. Wer ein sparsames Leuchtmittel sucht, das keine Wärme abstrahlt, kann auch zu LEDs greifen. Diese Variante ist noch stromsparender und außerdem oft auch heller. 

Gesundes Raumklima

Optimale Temperatur und Luftfeuchtigkeit

Richtiges Heizen und Lüften sorgt für ein angenehmes Klima in Ihrer Wohnung. Sie selbst können einiges dazu beitragen, damit Sie sich wohlfühlen.

  • Wohnraum: 20 °C, 40-60 %
  • Schlafzimmer: 18 °C, 40-60 %
  • Kinderzimmer: 21 °C, 40-60 %
  • Küche: 18 °C, 50-65 %
  • Badezimmer: 23 °C, 50-65 %

In der Küche und im Badezimmer ist die Luftfeuchtigkeit in der Regel höher als in anderen Räumen, da beim Kochen, Baden und Duschen die Luftfeuchtigkeit steigt. Sofern die Luftfeuchtigkeit nicht dauerhaft erhöht ist, ist das aber kein Problem.

Tipps für das richtige Raumklima

Gleichmäßiges Heizen schützt vor Schimmel
Übertriebenes Energiesparen führt zu mehr Schimmelausbreitung: Je mehr eine Wohnung auskühlt, desto besser können die Pilzkulturen blühen.
Die beste Methode dagegen ist gleichmäßiges Heizen und häufiges Lüften. Die Temperatur in Ihrer Wohnung sollte 18-22 Grad Celsius betragen. Wer seine Wohnung konsequent auf mittlerem Niveau durchheitzt, kommt nach Berechnungen von Energieexperten kostengünstiger davon, als wer nur für 2 Stunden am Tag die Heizung hoch- und anschließend wieder ganz abdreht. 

Wichtig ist: lüften, lüften, lüften!
Das A und 0 um Feuchtigkeit wieder heraus zu transportieren, ist häufiges Lüften. Denn die Luft draußen ist kälter und trockener als warme und feuchte Luft drinnen. Dafür muss man in der Regel 3-4 mal täglich stoßlüften, und zwar 5-10 Minuten lang.

Besser Querlüftung als gekippte Fenster
Verschwenderisch ist es,  die Fenster stundenlang zu kippen. Dabei findet fast kein Luftaustausch statt und es kostet mehr Heizenergie. Schnell und hochwirksam dagegen ist die Querlüftung, bei der Sie für ordentlich Durchzug sorgen. Einfach Fenster und Türen mehrerer Zimmer öffnen – schon sind alle Kochgerüche und die Feuchtigkeit draußen und die Wohnung ist voller frischer, gesunder Luft. 

Badezimmer

  • Die Dampfschwaden sofort über das weit geöffnete Fenster abziehen lassen.
  • Feuchte Badetücher nicht im ungeheizten Bad trocken lassen.
  • Fliesen und Wanne nach dem Duschen/Baden trocken reiben.

Küche

  • Beim Kochen oder sofort danach lüften! Eine Umluftabzugshaube bindet nur Fett und Geruch, die Feuchtigkeit bleibt im Raum und setzt sich ohne ausreichendes Lüften als Kondenswasser ab, zum Beispiel am Fenster.
  • Keine wasserabweisenden Tapetenanstriche verwenden.

Schlafzimmer

  • Gerade wer kühl schläft, umso häufiger lüften!
  • Bei großen Möbeln, wie dem Schlafzimmerschrank mindestens 10cm Abstand zur kalten Außenwand lassen, damit die Luft zirkulieren kann und kein Pilz im Verborgenen blüht.
  • Falsch: Ein kühles Schlafzimmer vom Wohnraum aus mitheizen.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: