Aktuelles

15.01.2021

Mieterinformation zum Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)

Zum 1. Januar 2020 tritt das sog. "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft. Mit der am 8. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden. Viele Haushalte wissen jedoch nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies gilt nicht nur für die Mieter und Mieterinnen, die auf Grund der Reform erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern oftmals auch für diejenigen Haushalte, die eigentlich schon länger Wohngeld beziehen könnten, aber aus den unterschiedlichsten Gründen kein Antrag gestellt haben. Insofern sollte verstärkt auf die Möglichkeit Wohngeld zu beziehen, hingewiesen werden.

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