Wir sind auch weiterhin aktuell für Sie da!
Nach einer Zeit des allgemeinen Lockdowns freuen wir uns, dass nachdem wir schon Wohnungsbesichtigungen durchführen, nun
auch Besuche in unserem Verwaltungsgebäude anbieten können. Hierbei steht der Schutz unserer Mitarbeiter und Mieter/Besucher
an oberster Stelle. Ferner legen wir großes Augenmerk auf die aktuellen Vorgaben unserer Bundes- bzw. Landesregierung.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir einige Geschäftsprozesse an die aktuelle Situation anpassen mussten:
- Termine und Besuche in unserem Verwaltungsgebäude sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung (per Telefon oder per Email) durchführbar. Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den bekannten Rufnummern oder Mailadressen.
- Für alle Besucher unseres Verwaltungsgebäudes gilt: Zutritt nur mit einer Mund-Nasenbedeckung. Wir bitten dies zu beachten.
- Innerhalb des Büros sind die geltenden Abstandsregeln zu wahren.
Mieterinformation zum Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
Zum 1. Januar 2020 tritt das sog. "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft. Mit der am 8. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden. Viele Haushalte wissen jedoch nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies gilt nicht nur für die Mieter und Mieterinnen, die auf Grund der Reform erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern oftmals auch für diejenigen Haushalte, die eigentlich schon länger Wohngeld beziehen könnten, aber aus den unterschiedlichsten Gründen kein Antrag gestellt haben. Insofern sollte verstärkt auf die Möglichkeit Wohngeld zu beziehen, hingewiesen werden.
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