Wegfall Bereitstellung Breitbandkabelversorgung ab dem 01.07.2024 durch den Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung
Im Zuge der TKG-Novelle (Telekommunikationsgesetz), sind die Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung nicht mehr umlagefähig. Wir werden somit als Vermieter für die Versorgung ab dem 01.07.2024 nicht mehr aufkommen. Entsprechend müssen Sie sich bitte aktiv selbst um einen Anbieter kümmern, sofern Sie dies möchten. Den Anbieter können Sie frei wählen und die anfallenden Kosten rechnen sie mit diesem ab.
Ansonsten wird die Breitbandkabelversorgung zum 01.07.2024 eingestellt!
Im Gegenzug entfällt die Betriebskostenposition „Breitbandkabel“ in der Nebenkostenabrechnung ab dem Abrechnungsjahr 2025 vollständig. Für das Abrechnungsjahr 2024 reduzieren sich die anfallenden Kosten um 50 Prozent.